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Für die strafrechtliche Verfolgung von Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen und deren Verbrechen wurde 1945 ein eigener Gerichtstyp, das Volksgericht, errichtet. Angestrebtes Ziel war eine raschere Verfahrensabwicklung als bei herkömmlichen Strafverfahren. Möglichst viele Verbrechen sollten in möglichst kurzer Zeit geahndet werdet.
Die Gerichtsverfahren dienten zwar der Rechtsprechung, jedoch nicht immer der (auch aus heutiger Sicht) erhofften Wahrheitsfindung. Die Nachhaltigkeit der Urteile war daher gering. Die Justiz wickelte 1945 bis 1955 in Wien 52.601 Verfahren ab. 25 Todesurteile wurden vollstreckt. Die in den Gerichtsspalten der Zeitungen dokumentierten Verbrechen und Urteile gerieten in der versöhnlichen Phase des Wiederaufbaus jedoch in Vergessenheit. 1945 war noch der Wille vorhanden, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Ab 1948 ging die Zahl der Verurteilungen stark zurück. Bis Ende Jänner 1949 waren über 91 Prozent aller Schuldsprüche gefallen. Viele der folgenden Verfahrenseinstellungen drangen nicht an die Öffentlichkeit. Erst der Abschluss des Staatsvertrages im Jahre 1955 öffnete den Weg zur Abschaffung der Volksgerichte. Sie wurden zu diesem Zeitpunkt bereits von vielen als entbehrlich eingestuft.
Plötzlich "unpolitisch"? Ehemalige politische Funktionsträger des Nationalsozialismus leugneten vor dem Volksgericht ihre politische Überzeugung. Es wimmelte in Wien plötzlich von Angeklagten, die sich als völlig "unpolitische" Personen bezeichneten. Sie behaupteten, 1938 von der Situation überrascht worden zu sein und "nicht anders gekonnt zu haben". Ein Beispiel dafür ist ein Wiener Gestapobeamter, der ein Wiener "Arbeits- und Erziehungslager" geleitet hatte, in dem Personen zu Tode gequält wurden. Bei seiner Einvernahme wollte er keine Verantwortung übernehmen:
"Ich gehörte nie einer politischen Partei an. Auch war ich um es gleich vorweg zu nehmen, kein illegaler Nationalsozialist bzw. SS Mann. Ich hatte überhaupt noch kein Mitgliederbuch, das Eintrittsdatum war 1.5.1938 ... Ich weiß die Nummer nicht mehr. Dies wird ja feststellbar sein. Nach der Machtergreifung der Nazi in Österreich wurde ich automatisch zur Staatspolizei kommandiert, obwohl ich kein Illegaler war. Da jedoch die Chefs !! von Deutschland nur österreichische Polizeibeamten wollten, die der Partei angehören mußten, hat man nun etwas geschaffen, um künstliche Nazibeamte zu machen. Darunter war auch ich einer. ... Nun was hätte ich als junger, in schlechter finanzieller Lage befindliche KRB [Kriminalbeamter] tun sollen? Haben nicht hunderte Beamte auch das gleich getan?"
Gerichtsakten im Wiener Stadt- und Landesarchiv 2006 übernahm das Wiener Stadt- und Landesarchiv die 170 Regalmeter an Strafakten. Sie waren bis dahin im Landesgericht für Strafsachen verwahrt und stehen nun nach Erschließungsarbeiten zur Verfügung. Anhand der für die Zeitgeschichte einzigartigen Quelle lässt sich die breite Palette an Verfehlungen und Straftaten nachvollziehen. Sie wurden unter dem Deckmantel der Befehlsfolge, der Ausführung von gesetzlichen Vorschriften oder der wirtschaftlichen Zwangslage begangen. Andererseits geben die Volksgerichtsakten Auskunft über persönliche Schicksale.
"Verhaftet. Begnadigt. Davongekommen. Verfahren vor dem Volksgericht Wien" 11. Februar bis 28. Mai 2010 Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9 bis 15.30 Uhr Donnerstag: von 9 bis 19 Uh |